Vermessung und Beratung für NRW
Wir sind Ihre Ansprechpartner in allen Vermessungsfragen, die ihr Grundstück betreffen.
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist eine vom Land beliehene Person, die befugt ist, Aufgaben der Landesvermessung (hoheitliche Vermessungen) in Nordrhein-Westfalen wahrzunehmen.
Neben der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur aber auch in allen Bereichen der privaten Vermessungsaufgaben tätig. Außerdem bin ich auch in der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken tätig.
Grundlage unseres Handelns bildet u. a. das Vermessungs- und Katastergesetz NW, das ÖbVI-Gesetz, das Baurecht auf Bundes- und Landesebene und das BGB. In den Leistungsübersicht erhalten sie über unsere Aufgabenbereiche nähere Informationen. Meine Auftraggeber sind neben Kommunen, Behörden und allen öffentlichen Institutionen genauso Privatpersonen und private Unternehmen.
Referenzen dürfen wir aus gesetzlichen Gründen auf unserer Website nicht präsentieren. Gerne stellen wir Ihnen Referenzmaterial per E-Mail auf Anfrage zur Verfügung.
Katastervermessung
Hoheitliche Vermessung
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